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AVV

Auftragsverarbeitung

Art. 28 DSGVO · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wir verarbeiten Kundendaten nur auf dokumentierte Weisung, auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. Der AVV gilt für Pilot- und Roll-out-Verträge von vanadio.

Zentrale Zusagen

Gegenstand

Klassifizierung eingehender E-Mails, Extraktion strukturierter Daten aus geschäftlichen Anfragen und Unterstützung des Angebotsprozesses des Kunden.

Dauer

Die Laufzeit des zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrags.

Datenkategorien

E-Mail-Metadaten und der Inhalt geschäftlicher Korrespondenz, einschließlich Dateianhängen und Kontaktdaten der Geschäftspartner des Kunden.

Hosting

Verarbeitung auf Servern in der Europäischen Union; begrenzte verbleibende Übermittlungen auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln.

Unterauftragsverarbeiter

Google Cloud, OpenAI und Dropbox; Einsatz nur nach vorheriger Information des Kunden und unter gleichwertigen vertraglichen Pflichten. Die vollständige Liste ist dem AVV als Anlage beigefügt.

Vertraulichkeit und Sicherheit

Zur Vertraulichkeit verpflichtetes Personal; technische und organisatorische Maßnahmen gemäß der TOM-Anlage, einschließlich Verschlüsselung und strikter Mandantentrennung.

Löschung bei Vertragsende

Bei Vertragsende werden Kundendaten gemäß dem vereinbarten Löschkonzept zurückgegeben oder gelöscht.

Kontrollrechte

Der Kunde kann die Einhaltung der Vorgaben wie im AVV vorgesehen überprüfen.

AVV erhalten

AVV herunterladen (PDF, Englisch)

Der Download ist unsere Standardvorlage. Füllen Sie die Kundenfelder aus und schließen Sie den AVV zusammen mit Ihrem Dienstleistungsvertrag ab. Für ein gegengezeichnetes Exemplar schreiben Sie an privacy@vanadio.ai.